Satzung

Satzung

Satzung für das Bürgerforum Würzburg

Stand 14. November 2018

Präambel

Das Bürgerforum Würzburg ist eine freie, demokratische, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Bayern achtende Vereinigung parteiunabhängiger Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg, die sich zum Wohl aller Bewohner der Stadt besonders auf kommunaler Ebene politisch betätigen werden.
Die Mitglieder des Bürgerforum Würzburg werden eine ehrliche, sachbezogene und engagierte Politik in ständigem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Würzburg vertreten und deren Interessen gegenüber jedermann wahren.
Oberste Ziele dabei werden insbesondere Sparsamkeit in allen Haushaltsbereichen, Sicherheit auf allen Ebenen Stärkung der Wirtschaftskraft der Stadt, soziales Engagement im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes, Sportförderung zur Gesundheitsprävention der Bevölkerung sowie eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung bei Bewahrung des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt der Stadt sein.
Die Mandatsträger des Bürgerforum Würzburg sind bei der Verwirklichung dieser Ziele in jedem Einzelfall frei und unabhängig im Rahmen der demokratischen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und nur dieser, ihrem Gewissen und dem Allgemeinwahl verpflichtet.

Satzungsbestimmungen

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

  1. Die Vereinigung führt den Namen

„Bürgerforum Würzburg e.V.“ Abkürzung entfällt

  1. Der Sitz des Bürgerforum Würzburg ist Würzburg.
  2. Das Bürgerforum Würzburg wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen.

§ 2 Zweck

  1. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Bürgerforum Würzburg ist es, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an den Wahlen auf Bundes-, Landes- und insbesondere auf Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken. Das Bürgerforum Würzburg wird jeweils rechtzeitig der zuständigen Wahlbehörde oder dem zuständigen Wahlorgan anzeigen, dass es mit eigenen Wahlvorschlägen an der jeweils nächsten Wohl auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene teilnehmen wird, falls bei der jeweils letzten Wahl noch kein Mandat errungen wurde.
  2. Das Bürgerforum Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das Bürgerforum Würzburg ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwa anfallende Überschüsse des Bürgerforum Würzburg dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bürgerforum Würzburg und haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Erlöschen des Bürgerforum Würzburg keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  4. Das Bürgerforum Würzburg darf keine Person durch Ausgeben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigen.

§ 3 Geschäftsjahr, Gerichtsstand

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Würzburg.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Das Bürgerforum Würzburg hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
  2. Die ordentliche Mitgliedschaft können erwerben
  • a) natürliche oder juristische Personen,
  • b) Verbände und andere Vereinigungen, soweit sie keine eigenen Wahlvorschläge bei der jeweils anstehenden Wahl einbringen.
  1. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben, soweit dieser die Beitrittserklärung annimmt. Ein weiteres förmliches Aufnahmeverfahren findet nicht statt. Der abgelehnte Bewerber kann Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die abschließend entscheidet.
  2. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag ernannt. Jedes Mitglied hat das Vorschlags- und Antragsrecht. Zur Annahme ist die einfache Mehrheit erforderlich.
  3. Die Mitglieder sind Ortsverbänden zugeordnet. Die Ortsverbände organisieren sich gemäß der Ortsverbandssatzung.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterstützung ihrer Belange im Rahmen der Satzung. Volljährige Mitglieder haben das Recht, Auskünfte über alle sie betreffenden Angelegenheiten von den zuständigen Organen zu erhalten. Sie haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht.
  2. Der Verein benötigt zur Erfüllung seiner Zwecke personenbezogene Daten seiner Mitglieder. Diese werden unter Beachtung der Regelung der EU-DSVGO (Datenschutzgrundverordnung) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Jedes Mitglied hat das Recht auf:
  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten innerhalb eines Monats
  • Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind
  • Sperrung der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht
  • Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder wird, z.B. beim Austritt aus dem Verein (Recht auf Vergessenwerden)
  • Bereitstellung dieser Daten in einem gängigen Format (Recht auf Datenübertragung)
  1. Die Mitglieder haben die Pflicht, einen Beitrag zu bezahlen. Näheres wird durch die Beitragssatzung geregelt. Der Beitrag ist zum 10. Januar eines jeden Jahres fällig. Im Übrigen haben die Mitglieder die Pflicht, das Bürgerforum Würzburg bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke tatkräftig zu unterstützen.
  2. Die Mitglieder haben die Pflicht, das Bürgerforum Würzburg bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke tatkräftig zu unterstützen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch
  • a) Tod,
  • b) Austritt,
  • c) Ausschluss,
  • d) Wegfall der Rechtsfähigkeit oder Auflösung bei/von juristischen Personen,
  • e) Auflösung oder Erlöschen des Bürgerforum Würzburg.
  1. Der Austritt ist jederzeit zum Ende eines Kalendermonates möglich. Die schriftliche Austrittserklärung muss dem Vorstand gegen Empfangsbekenntnis zugegangen sein.
  2. Der Ausschluss kann erfolgen bei
  • a) Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte,
  • b) groben Verstößen gegen die Satzung oder den Vereinszweck,
  • c) Verhalten, das geeignet ist, das Ansehen des Bürgerforum Würzburg in der Öffentlichkeit zu schädigen oder herabzuwürdigen,
  • d) Beitragsrückstand von mindestens zwei Jahren.
  • Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds. Das Mitglied kann Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die abschließend entscheidet. Bis zur abschließenden Entscheidung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitglieds.
  1. Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen besteht in diesen Fällen nicht.

§ 7 Organe

Organe des Bürgerforum Würzburg sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

  1. a) Die Mitgliederversammlung ist das oberste und gesetzgebende Organ des Bürgerforum Würzburg. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
    b) Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand.
  2. Die Mitgliederversammlung ist mindestens alle zwei Jahre durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich (auch E-Mail) und mindestens drei Wochen vorher einzuberufen.
  3. Aus dringenden Gründen oder auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder hat der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen,
  4. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand zugegangen sein.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  6. Über die gefassten Beschlüsse der Mitgliederversammlung und über die Abstimmungsergebnisse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder dem Sitzungsleiter sowie vom Protokollierenden zu unterschreiben ist. Zur Gedächtnisstütze ist die Verwendung von Tonträgern zulässig.

§ 9 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, zwei Stellvertreter, und der/die Kassier/erin. Bei weniger als fünf Vorstandsmitgliedern können die Ämter des/der Kassiers/erin und des/der Schriftführers/in in Personalunion durch die Stellvertreter besetzt werden. Der/die Vorsitzende vertritt das Bürgerform Würzburg allein; im Übrigen wird das Bürgerforum Würzburg von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
  2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Vorstand kann ein ordentliches Mitglied des Vereins bis zur nächsten Mitgliederversammlung in den Vorstand kooptiert werden. Gleiches gilt, wenn von der Mitgliederversammlung weniger als fünf Vorstandsmitglieder gewählt wurden. Die Entscheidung hierüber treffen die Vorstandsmitglieder mit qualifizierter Dreiviertelmehrheit.
  4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 10 Kassenprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Wiederwahl ist zulässig.
  2. Die Kassenprüfer prüfen die Kasse mindestens einmal jährlich und erstatten dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.

§ 11 Auflösung des Bürgerforum Würzburg

  1. Über die Auflösung das Bürgerforum Würzburg entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Im Falle der Auflösung des Bürgerforum Würzburg fällt das Vereinsvermögen der Stadt Würzburg zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Jugendarbeit zu verwenden hat. Das gleiche gilt bei Wegfall des bisherigen Zwecks.

§ 12 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 2012 mit Satzungsänderung am 14. November 2018.