Haushalt 2020: Rücknahme der Grundsteuererhöhung vom 1.1.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir den Antrag, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 475 v. H. auf 450 v. H. abzusenken. Dies soll gelten ab dem 1.1.2020.

Begründung:

Die Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2017 erfolgte vor dem Hintergrund einer Teilkompensation für die Einnahmeausfälle bei der Absenkung der Straßenausbaubeiträge in Würzburg. Da mittlerweile der Landesgesetzgeber die Straßenausbaubeiträge gänzlich abgeschafft hat, ist die Grundlage für den damaligen Kompromiss entfallen. Es ist ein Gebot der Fairness gegenüber Hausbesitzern wie Mietern zum Status vor dieser Reform zurückzukehren. Darüber hinaus dient diese Absenkung der finanziellen Entlastung auf dem Wohnungsmarkt.

Im Übrigen bezeichnet der Kämmerer in seiner Einbringungsrede zum Haushalt 2020 die Erhöhung der Grundsteuer B für 2017 als „geringe Erhöhung“. Demzufolge ist auch die Absenkung als moderat anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat